Die Firma


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Vl. Leistungsstörungen
Fälle höherer Gewalt, die den Verkäufer ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindert, entbinden den Verkäufer bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung der Verpflichtungen. Der Verkäufer wird den Käufer über den Eintritt der Verzögerungen unverzüglich unterrichten. Gleiches gilt für den Fall nicht rechtzeitiger Belieferung durch Vorlieferanten oder Mangel an Rohmaterial.

Vll. Sonstiges
Zahlungs- und Erfüllungsort ist Delmenhorst. Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand Delmenhorst vereinbart. Bestandteil dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind sämtliche Verarbeitungsanleitungen, die jeder Lieferung beigefügt sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Der Käufer verpflichtet sich, der Ersetzung der unwirksamen Bestimmungen durch solche Bestimmungen zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nicht aufrechnen,

sei denn, die Forderung des Käufers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

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