© 2003 Amorim
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Vl. Leistungsstörungen
Fälle höherer Gewalt, die den Verkäufer ganz oder
teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen
hindert, entbinden den Verkäufer bis zum Wegfall der
höheren Gewalt von der Erfüllung der Verpflichtungen.
Der Verkäufer wird den Käufer über den Eintritt der
Verzögerungen unverzüglich unterrichten. Gleiches gilt
für den Fall nicht rechtzeitiger Belieferung durch
Vorlieferanten oder Mangel an Rohmaterial.
Vll. Sonstiges
Zahlungs- und Erfüllungsort ist Delmenhorst. Soweit
zulässig, wird als Gerichtsstand Delmenhorst vereinbart.
Bestandteil dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
sind sämtliche Verarbeitungsanleitungen, die jeder
Lieferung beigefügt sind. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die
übrigen Bestimmungen wirksam. Der Käufer verpflichtet
sich, der Ersetzung der unwirksamen Bestimmungen durch
solche Bestimmungen zuzustimmen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen
soweit wie möglich entsprechen. Der Käufer kann gegen
Ansprüche des Verkäufers nicht aufrechnen,
sei denn, die Forderung des Käufers ist unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt.
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